Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Architekturbüro Kaveller, Daniel-Lampa-Str. 11, 56637 Plaidt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Architektenleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag bzw. in der Beauftragung festgelegt.
- Die Leistungen umfassen die vereinbarten Leistungsphasen nach § 34 HOAI
- Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Beauftragung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte zu vergeben
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Beauftragung des Auftraggebers und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann schriftlich oder durch Aufnahme der Leistungserbringung erfolgen.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der HOAI in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht anders vereinbart. Es gelten folgende Regelungen:
- Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt gestellt werden
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet
- Nebenkosten werden, sofern vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Dazu gehören insbesondere:
- Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Pläne und Informationen
- Rechtzeitige Entscheidungen über vorgelegte Planungsalternativen
- Erteilung notwendiger Genehmigungen und Freigaben
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 6 Urheberrecht
Die im Rahmen der Vertragsleistungen erstellten Pläne, Entwürfe, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).
- Das Nutzungsrecht wird dem Auftraggeber ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt
- Eine Weitergabe an Dritte oder eine Änderung der Unterlagen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers
- Das Urheberrecht verbleibt stets beim Auftragnehmer
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten folgende Regelungen:
- Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen
- Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Informationen oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen
§ 8 Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
- Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen; der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf eine angemessene Entschädigung
- Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt
- Die Kündigung bedarf der Schriftform
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die zur Erfüllung des Vertrages an beteiligte Dritte (z. B. Fachplaner, Behörden) weitergegeben werden müssen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Koblenz
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel)
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform